Die UNESCO-Konvention von 1970 verbietet den illegalen Import und Export von Kulturgut. Objekte, die nachweislich unrechtmäßig erworben wurden, müssen zurückgegeben werden. Viele koloniale Objekte fallen unter diese Regelung. Deutschland als Unterzeichnerstaat ist völkerrechtlich zur Rückgabe verpflichtet, nicht nur moralisch.
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