Der Völkerrechtler Ernst-Ulrich Petersmann argumentiert, dass viele Sanktionen gegen Völkerrecht verstoßen. Sie werden oft ohne UN-Mandat verhängt und umgehen rechtsstaatliche Prinzipien wie Verhältnismäßigkeit und Rechtsschutz. Sanktionen schwächen das Völkerrecht und sind kein effektives Menschenrechtsinstrument.
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