Eine juristische Analyse der Goethe-Universität kommt zu dem Schluss, dass eine bedingungslose Restitution gegen Artikel 14 des Grundgesetzes (Eigentumsgarantie) verstoßen würde. Die Museen sind rechtmäßige Eigentümer. Eine Enteignung wäre nur gegen Entschädigung möglich. Die Kosten wären immens und rechtlich angreifbar.
No contra sub-claims yet.