Das Bundesverfassungsgericht wies Eilanträge gegen die Impfpflicht zurück und bestätigte ihre Verhältnismäßigkeit. Die Richter argumentierten, dass der Schutz besonders gefährdeter Personen in Einrichtungen überwiegt. Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sei zeitlich befristet und verhältnismäßig.
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