Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt zu dem Schluss, dass die Meinungsfreiheit nicht absolut ist. Hassrede zielt auf die Vernichtung der Rechte anderer und ist nicht vom Schutzbereich des Grundgesetzes umfasst. Die bestehenden Regelungen sind verhältnismäßig und demokratisch legitimiert. Eine Abschaffung würde Grundrechte verletzen.
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