Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat seit 2003 über 100 GVO zugelassen. In keiner Bewertung wurden gesundheitliche Risiken für Verbraucher festgestellt. Die Behörde argumentiert, dass die Kennzeichnungspflicht irreführend ist, da sie Sicherheit suggeriert, wo keine Gefahr besteht.
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